Seit 1.Januar 2008 gilt in Bayern eine Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Anpassungen und Überabeitungen führten zur aktuellen, seit 24.09.2019 gültigen Fassung.
Die Selbstverantwortung des Bauherrn und aller am Bau Beteiligten wurde seit 2008 weiter gestärkt. Nach wie vor besteht die Verpflichtung, bei jedem Bauvorhaben auch die erforderlichen bautechnischen Nachweise (Standsicherheit, einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, Schall-, Wärme- und den Brandschutznachweis) zu erstellen (Art. 62 BayBO). Ausgenommen hiervon sind lediglich verfahrensfreie Vorhaben nach Art.57 BayBO. Der Brandschutznachweis ist eine zwingend zu erstellende Bauvorlage und zwar unabhängig von der Gebäudeklasse oder davon, ob er einer Prüfung unterliegt– also der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden muss - oder nicht (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Bauvorlagenverordnung - Bau-VorlV).
In knapp 20 Jahren im Bereich "Brandschutz" habe ich für nahezu alle Gebäudetypologien eine Vielzahl an Brandschutznachweisen erstellt. Mit dieser Erfahrung ünterstütze ich Sie gerne bei Ihrem Projekt! Brandschutznachweis München, Brandschutznachweis Bayern, Brandschutzkonzept München, Brandschutzkonzept Bayern, Brandschutz München, Brandschutz Bayern